Kosten

Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden i.d.R. von den privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen, im Rahmen des jeweils gewählten Tarifes, erstattet. Desweiteren erstatten Beihilfestellen (Beamte und Post) anteilig die Kosten.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben keinen Anspruch auf Erstattung, sofern keine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen besteht und müssen somit die Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als „Außergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen.

Die Erstattung der Krankenkassen orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).Selbstverständlich erhalten Sie eine entsprechend kassenfähige Rechnung